Medizinische Leistungen
Weitere ärztlich verordnete Leistungen. Fachlich sicher, menschlich nah.
Von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte alle ärztlich verordneten Leistungen bei Ihnen zu Hause.- Examinierte Pflegefachkräfte
- Nach ärztlicher Verordnung
- Zuverlässig zu festen Zeiten
- Über die Krankenkasse abrechenbar
Gut zu wissen
Was gehört zur häuslichen Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden und bei Ihnen zu Hause erbracht werden können. Sie ist in Paragraf 37 des Fünften Sozialgesetzbuches geregelt und wird von der Krankenkasse übernommen.
Ziel ist es, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen und die ärztliche Behandlung zu Hause sinnvoll zu ergänzen. Damit können viele Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen im vertrauten Umfeld bleiben.
Wir arbeiten dabei eng mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zusammen und halten uns genau an die Verordnung.
Was wir übernehmen
Welche Leistungen wir für Sie übernehmen. Alles nach ärztlicher Verordnung.
Wir übernehmen alle ärztlich verordneten Leistungen, die zur häuslichen Krankenpflege gehören.
- Medikamentengabe und Tabletten stellen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Anlegen und Wechseln von Kathetern nach Verordnung
- Absaugen und weitere spezielle Pflegeleistungen
- Vor- und Nachbereitung ärztlicher Maßnahmen
- Portversorgung und Drainagenversorgung
Wir sind für Sie da
Häusliche Krankenpflege bei Ihnen zu Hause.
Von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung. Rufen Sie uns an und wir besprechen gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wie die Versorgung bei Ihnen aussehen kann.
Häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden ärztlich verordnet. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Verordnung aus, die dann an die Krankenkasse geht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abstimmung.
Wer bezahlt die Leistungen?
Die häusliche Krankenpflege wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung. Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Wie oft kommen Sie?
Das richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und Ihrem Bedarf. Ob einmal am Tag, mehrmals täglich oder nur an bestimmten Wochentagen, wir stimmen die Zeiten mit Ihnen und der Verordnung ab.
Können Sie auch bei akuten Situationen kommen?
Wir versuchen bei akuten Bedarfen schnell zu reagieren. Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Übernehmen Sie auch spezielle Leistungen wie Katheterversorgung oder Absaugen?
Ja. Unsere examinierten Pflegefachkräfte sind entsprechend qualifiziert und übernehmen auch spezielle Leistungen nach ärztlicher Verordnung. Sprechen Sie uns gerne an, dann besprechen wir Ihre individuelle Situation.
Häusliche Krankenpflege
Ärztlich verordnete Leistungen bei Ihnen zu Hause.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir übernehmen Ihre häusliche Krankenpflege zuverlässig und in enger Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.- Jetzt anrufen 0 29 31 - 87 14 94 0
- E-Mail pflegedienst@lichtblick-arnsberg.de
- Adresse Zum Schützenhof 37, 59821 Arnsberg
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