Pflegeberatung Pflegedienst Lichtblick in Arnsberg

Beratung & Antragshilfe

Pflegeberatung nach § 37.3 Wir kommen zu Ihnen.

Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen. Wir machen das unkompliziert, kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen uns wirklich Zeit für Sie.
  • Von der Pflegekasse anerkannt
  • Keine Kosten für Sie
  • Besuch bei Ihnen zu Hause
  • Vertraulich und unverbindlich

Gut zu wissen

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?

Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das ist in Paragraf 37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuches, kurz SGB XI, geregelt.

Der Beratungsbesuch dient nicht zur Kontrolle. Er soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege in guter Qualität stattfindet und dass Sie als pflegende Person oder als Pflegebedürftiger wissen, welche Unterstützung und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wie oft der Besuch stattfinden muss, hängt von Ihrem Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1 und 2: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt Ihre Pflegekasse direkt. Für Sie entstehen keine Kosten.

So läuft es ab

Was erwartet Sie beim Besuch?

Einer unserer qualifizierten Pflegefachkräfte kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Der Besuch dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und findet in einer entspannten Atmosphäre statt.

Wir schauen uns gemeinsam an, wie die Pflege aktuell organisiert ist, ob es Fragen oder Probleme gibt und ob alle Hilfsmittel vorhanden und richtig eingesetzt werden. Außerdem informieren wir Sie über aktuelle Leistungen und Möglichkeiten, die Ihnen die Pflegeversicherung bietet.

Am Ende des Besuchs erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie an Ihre Pflegekasse weiterleiten. Das ist die einzige Pflicht, die dabei auf Sie zukommt.

Was wir beim Besuch mit Ihnen besprechen können:

  • Wie läuft die tägliche Pflege bei Ihnen ab und gibt es dabei Schwierigkeiten?
  • Sind alle Hilfsmittel vorhanden und werden sie richtig genutzt?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung nutzen Sie bereits und welche nicht?
  • Haben Sie Fragen zum Pflegegrad oder möchten Sie einen höheren Pflegegrad beantragen?
  • Wie entlasten wir Sie oder Ihre pflegenden Angehörigen noch besser?

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3

Muss ich den Beratungsbesuch wirklich wahrnehmen?

Ja. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist der Beratungsbesuch gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ihn nicht wahrnehmen, kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz streichen. Wir machen es Ihnen so einfach wie möglich und kommen zu einem Termin, der für Sie passt.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt die Vergütung des Beratungsbesuchs direkt. Sie müssen lediglich den Nachweis des Besuchs an Ihre Kasse weiterleiten, dafür erhalten Sie von uns nach dem Termin eine Bescheinigung.

Kann ich den Pflegedienst für den Beratungsbesuch frei wählen?

Ja. Sie können den Beratungsbesuch bei jedem zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen, also auch bei uns, ohne dass Sie weitere Leistungen bei uns in Anspruch nehmen müssen. Der Besuch ist unabhängig davon, ob wir Sie auch pflegerisch betreuen.

Was passiert, wenn wir beim Besuch Probleme feststellen?

Wir sind nicht zur Kontrolle da. Wenn wir beim Besuch merken, dass etwas nicht optimal läuft, besprechen wir das offen mit Ihnen und suchen gemeinsam nach einer Lösung. Das kann zum Beispiel ein anderes Hilfsmittel sein, ein Antrag auf höheren Pflegegrad oder die Ergänzung durch weitere Pflegeleistungen.

Kann ich den Beratungsbesuch auch nutzen, um Fragen zu stellen?

Unbedingt. Viele Betroffene nutzen den Besuch genau dafür. Wir beantworten Ihre Fragen zu Pflegegraden, Leistungen, Hilfsmitteln, Angehörigenpflege und allem, was Sie rund um das Thema Pflege beschäftigt.

Termin vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir vereinbaren schnell und unkompliziert einen Termin für Ihren Beratungsbesuch nach § 37.3.
Öffnungszeiten
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  • Freitag