Hilfsmittel & Wohnraumanpassung
Lifter für die häusliche Pflege. Mehr Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.
Ein Lifter kann den Pflegealltag entscheidend erleichtern. Wir zeigen Ihnen, welche Modelle es gibt, welcher zu Ihrer Situation passt und wie Sie die Kosten über die Pflegekasse abrechnen können.- Persönliche Beratung
- Herstellerunabhängig
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Unterstützung beim Antrag
Gut zu wissen
Was macht ein Lifter?
Ein Lifter, oft auch Patientenlifter oder Personenlifter genannt, hilft dabei, eine pflegebedürftige Person sicher und schonend zu bewegen. Das kann zum Beispiel der Wechsel vom Bett in den Rollstuhl sein oder das Aufstehen aus dem Sessel.
Für pflegende Angehörige bedeutet ein Lifter eine deutliche körperliche Entlastung. Für die pflegebedürftige Person mehr Sicherheit und Würde beim Transfer. Es gibt verschiedene Modelle, vom mobilen Standlifter bis zum fest installierten Deckenlifter.
Was wir für Sie tun
So unterstützen wir Sie beim Thema Lifter. Von der Beratung bis zum Antrag.
Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.
- Beratung zu passenden Lifter-Modellen
- Einschätzung, welcher Lifter zu Ihrer Wohnsituation passt
- Erklärung, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt
- Unterstützung beim Antrag auf Kostenübernahme
- Kontakt zu Sanitätshäusern und Anbietern
- Einweisung in die Nutzung nach der Anschaffung
Wir sind für Sie da
Passender Lifter für Ihre Pflegesituation. Sie überlegen, ob ein Lifter für Ihre Situation sinnvoll wäre? Rufen Sie uns an, wir schauen uns die Situation gemeinsam mit Ihnen an und beraten Sie ehrlich.
Häufige Fragen zu Liftern
Welche Lifter-Modelle gibt es?
Es gibt verschiedene Modelle. Mobile Standlifter lassen sich flexibel durch die Wohnung bewegen. Deckenlifter werden fest installiert und laufen an einer Schiene an der Decke. Daneben gibt es auch Aufstehhilfen für weniger stark eingeschränkte Personen. Welches Modell zu Ihnen passt, besprechen wir gemeinsam.
Wer übernimmt die Kosten für einen Lifter?
Bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse die Kosten oder einen Großteil davon übernehmen. Meist wird ein Eigenanteil fällig. Manche Lifter werden auch leihweise zur Verfügung gestellt. Wir erklären Ihnen die Details verständlich.
Brauche ich für den Antrag eine ärztliche Verordnung?
Meistens ja. Ein Lifter wird als Pflegehilfsmittel oder als Hilfsmittel der Krankenkasse eingestuft. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine entsprechende Verordnung aus. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu gehen.
Kann ich einen Lifter auch ausprobieren, bevor ich mich entscheide?
Ja, viele Sanitätshäuser bieten das an. Wir helfen Ihnen dabei, Kontakte zu passenden Anbietern in Ihrer Nähe herzustellen, damit Sie das richtige Modell für Ihre Situation finden.
Übernehmen Sie auch die Installation oder Wartung?
Nein, das übernehmen die Sanitätshäuser oder Fachfirmen. Wir beraten Sie unabhängig zu passenden Modellen und helfen bei der Antragstellung. Für die Installation, Wartung und Einweisung vor Ort vermitteln wir Sie gerne an passende Anbieter.
Lifter und Transferhilfen
Wir beraten Sie zu Liftern.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welcher Lifter Ihren Pflegealltag am besten unterstützen kann.- Jetzt anrufen 0 29 31 - 87 14 94 0
- E-Mail pflegedienst@lichtblick-arnsberg.de
- Adresse Zum Schützenhof 37, 59821 Arnsberg
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