Hauswirtschaftskraft unterstützt ältere Person im Alltag zu Hause in Arnsberg

Pflegedienst Lichtblick Arnsberg

Haushaltshilfe & Entlastung. Damit Sie sich zu Hause wohlfühlen.

Wir kümmern uns um Ihren Haushalt, damit Sie und Ihre Angehörigen sich um schöne Dinge kümmern können. Von der Reinigung bis zum Einkauf, wir sind für Sie da.
  • Erfahrene Hauswirtschaftskräfte
  • Zuverlässig und vertrauensvoll
  • Nutzbar über Entlastungsbetrag § 45b
  • Für Pflegebedürftige und Angehörige
  • Individuell auf Sie abgestimmt

Unser Ansatz

Ein Team, das sich um Ihren Alltag kümmert. Zuverlässig, herzlich und diskret.

Ein gepflegtes Zuhause tut gut. Wenn Reinigung, Wäsche oder Einkäufe zur Belastung werden, sind wir für Sie da. Unsere Hauswirtschaftskräfte kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen die Aufgaben, die Ihnen schwerfallen.

Wir richten uns nach Ihren Wünschen und Gewohnheiten und arbeiten in Ihrem Tempo. Viele unserer Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b abgerechnet werden. Wir erklären Ihnen gerne, wie das funktioniert.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen und der Entlastungsbetrag nach § 45b.

Viele unserer Leistungen können Sie über den monatlichen Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Haushaltshilfe & Reinigung

Wir übernehmen die Reinigung von Küche, Bad und Wohnräumen und sorgen für ein gepflegtes Zuhause.

Wäschepflege

Waschen, Aufhängen, Zusammenlegen und in den Schrank räumen. Wir kümmern uns um Ihre Wäsche.

Einkaufshilfe

Unsere Hauswirtschaftskraft erledigt Ihre Einkäufe und bringt Ihnen alles nach Hause.

Entlastungsbetrag § 45b

Nutzen Sie den monatlichen Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse für unsere Leistungen. Wir erklären Ihnen alles.

Wir sind für Sie da

Haushaltshilfe und Entlastung bei Ihnen zu Hause.

Ob Reinigung, Wäsche oder Einkauf. Rufen Sie uns an und wir besprechen gemeinsam, wie wir Sie am besten unterstützen können.

Jetzt anfragen

Häufige Fragen zu Haushaltshilfe und Entlastung

Welche Leistungen übernehmen Sie im Haushalt?

Unsere Hauswirtschaftskräfte übernehmen Haushaltshilfe und Reinigung, Wäschepflege sowie Einkaufshilfe. Was genau bei Ihnen gemacht werden soll, besprechen wir vorab gemeinsam und richten uns nach Ihren Wünschen.

Kann ich die Leistungen über die Pflegekasse abrechnen?

Ja. Viele hauswirtschaftliche Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI abgerechnet werden. Dieser steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Kann ich immer dieselbe Person bekommen?

Wir bemühen uns darum, dass Sie eine feste Ansprechpartnerin haben. Vertrauen entsteht durch Kontinuität und das ist uns wichtig.

Wie oft kommt die Hauswirtschaftskraft?

Das richtet sich ganz nach Ihrem Bedarf. Ob einmal pro Woche, alle zwei Wochen oder in anderen Abständen, wir sind flexibel und passen uns Ihrem Alltag an.

Haushaltshilfe & Entlastung

Wir unterstützen Sie in Ihrem Zuhause.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Unsere Hauswirtschaftskräfte kommen gerne zu Ihnen, damit Sie sich zu Hause wohlfühlen.
Öffnungszeiten
  • Montag ,
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  • Freitag