Haushaltshilfe & Entlastung
Entlastungsbetrag nach § 45b. Nutzen Sie, was Ihnen zusteht.
Der Entlastungsbetrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu und kann für viele unserer Leistungen genutzt werden. Wir erklären Ihnen wie es funktioniert und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.- Ab Pflegegrad 1 nutzbar
- Vielseitig einsetzbar
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse
- Nicht verlorenes Guthaben übertragbar
- Wir erklären alles verständlich
Gut zu wissen
Was steckt hinter § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Er ist in Paragraf 45b des Elften Sozialgesetzbuches geregelt und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das heißt, er kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern nur für bestimmte Leistungen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsunterstützung oder die Entlastung pflegender Angehöriger.
Nicht genutztes Guthaben wird angesammelt und kann später eingesetzt werden. Das angesammelte Budget verfällt jedoch zum 30. Juni des Folgejahres. Wichtig zu wissen: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Körperpflege verwendet werden. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Pflegegrad 1.
Was Sie damit nutzen können
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen? Vielfältig und praktisch.
Der Entlastungsbetrag kann für viele unserer Leistungen genutzt werden.
- Haushaltshilfe und Reinigung
- Wäschepflege
- Einkaufshilfe
- Betreuung im Alltag
- Alltagsunterstützung
- Entlastung pflegender Angehörige
Wir sind für Sie da
Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihren Entlastungsbetrag schon voll ausschöpfen? Rufen Sie uns an, wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag § 45b
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag § 45b?
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er wird von der Pflegekasse monatlich zur Verfügung gestellt und ist zweckgebunden.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag kann für viele Leistungen genutzt werden. Dazu gehören Haushaltshilfe, Wäschepflege, Einkaufshilfe, Betreuung im Alltag und die Entlastung pflegender Angehöriger. Wir erklären Ihnen gerne, welche unserer Leistungen bei Ihnen in Frage kommen.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie ist das denkbar einfach. Wir stimmen die Leistungen mit Ihnen ab und kümmern uns um den Rest.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausnutze?
Nicht genutztes Guthaben aus dem laufenden Monat wird in den nächsten Monat übertragen. Das restliche Jahresguthaben kann sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt es. Es lohnt sich also, den Betrag rechtzeitig einzusetzen.
Kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege nutzen?
Ja. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Körperpflege eingesetzt werden. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Pflegegrad 1. Wir erklären Ihnen gerne, wie Sie den Entlastungsbetrag in Ihrer Situation am sinnvollsten nutzen.
Kann ich den Entlastungsbetrag auch bar ausgezahlt bekommen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nicht bar ausgezahlt werden. Er darf nur für konkrete Leistungen wie Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsunterstützung genutzt werden, die dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Auch eine Anrechnung auf das Pflegegeld ist nicht möglich.
Entlastungsbetrag § 45b
Wir helfen Ihnen bei der Nutzung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir erklären Ihnen den Entlastungsbetrag und zeigen Ihnen, wie Sie ihn sinnvoll für unsere Leistungen einsetzen können.- Jetzt anrufen 0 29 31 - 87 14 94 0
- E-Mail pflegedienst@lichtblick-arnsberg.de
- Adresse Zum Schützenhof 37, 59821 Arnsberg
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