Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Arnsberg

Beratung & Antragshilfe

Verhinderungspflege nach § 39 Damit auch Sie mal durchatmen können.

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht manchmal selbst eine Auszeit. Die Verhinderungspflege gibt Ihnen genau diese Möglichkeit, gesetzlich geregelt und von der Pflegekasse übernommen.

Gut zu wissen

Was bedeutet Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI?

Wenn Sie als pflegende Angehörige einmal nicht zur Verfügung stehen, sei es wegen Urlaub, Krankheit, eines beruflichen Termins oder einfach weil Sie selbst eine Pause brauchen, dann springt die Verhinderungspflege ein. Sie ist in Paragraf 39 des Elften Sozialgesetzbuches geregelt und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu.

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen werden nicht mehr getrennt abgerechnet, sondern können flexibel aus diesem gemeinsamen Budget genutzt werden.

Unsere Unterstützung

Wir übernehmen, wenn Sie nicht können. Zuverlässig und einfühlsam.

Ob für ein paar Stunden, einen ganzen Tag oder mehrere Wochen, wir kommen zu Ihnen nach Hause und sorgen dafür, dass Ihr Angehöriger gut versorgt ist. Dabei halten wir uns an die gewohnte Alltagsstruktur und gehen auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Person ein.

Was wir in der Verhinderungspflege für Sie übernehmen:

  • Grundpflege und Körperpflege
  • Medikamentengabe und medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung
  • Begleitung und Betreuung im Alltag
  • Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung
  • uvm.
  • Ab Pflegegrad 2 nutzbar
  • Von der Pflegekasse finanziert
  • Flexibel stundenweise buchbar
  • Erfahrenes Pflegeteam vor Ort

So einfach geht es

Der Weg zur Verhinderungspflege, Schritt für Schritt.

Der Antrag auf Verhinderungspflege ist einfacher als viele denken. Wir begleiten Sie dabei gerne, von der ersten Frage bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse.

So läuft es in der Regel ab:

  • Schritt 1: Sie nehmen Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihre Situation. Wir klären gemeinsam, ob und wie die Verhinderungspflege für Sie in Frage kommt.
  • Schritt 2: Wir helfen Ihnen beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse und erklären, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Schritt 3: Sobald die Genehmigung vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam die Einsatzzeiten.
  • Schritt 4: Wir übernehmen die Pflege und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wie viel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht, rufen Sie uns einfach an. Wir schauen das gemeinsam mit Ihnen durch.

Jetzt planen

Ihre Auszeit verdient eine gute Vertretung.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie planen. Wir klären schnell, ob und wie wir einspringen können und kümmern uns um alles Weitere.

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Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Ab wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Die Leistung kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden, bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Das Budget kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie es am sinnvollsten einsetzen.

Kann ich Verhinderungspflege auch kurzfristig buchen?

Ja, melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. Wir versuchen, auch kurzfristige Anfragen zu ermöglichen, können aber keine Garantie geben. Je früher Sie planen, desto besser können wir uns auf Ihre Situation einstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege (§ 42) findet in einer stationären Einrichtung statt, zum Beispiel in einem Pflegeheim, und ist eher für längere Auszeiten gedacht. Verhinderungspflege kommt zu Ihnen nach Hause und ist flexibler einsetzbar. Beide Leistungen können unter bestimmten Bedingungen kombiniert werden, um das Budget zu erhöhen. Wir erklären Ihnen gerne, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Kann ich die Verhinderungspflege auch für Arzttermine nutzen?

Ja. Die Verhinderungspflege greift immer dann, wenn die pflegende Person verhindert ist, ganz gleich ob wegen Urlaub, Krankheit, Arzttermin oder beruflicher Verpflichtung. Es gibt keinen bestimmten Grund, den Sie angeben müssen.

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Wir sind für Sie da, auch wenn es schnell gehen muss.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam, wie wir Sie entlasten können und kümmern uns um den Rest.
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