Pflegefachkraft berät ältere Person und Angehörige beim Pflegegrad-Antrag am Küchentisch

Beratung & Antragshilfe

Pflegegrad beantragen. Wir begleiten Sie durch den ganzen Prozess.

Einen Pflegegrad zu beantragen kann sich kompliziert anfühlen. Wir kennen den Weg, erklären Ihnen jeden Schritt und stehen Ihnen vom ersten Anruf bis zur Begutachtung zur Seite.
  • Erstberatung
  • Unterstützung beim Antrag
  • Vorbereitung auf den MD-Termin
  • Beratung bei Widerspruch
  • Erfahrenes Pflegeteam

Gut zu wissen

Was bedeutet ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad legt fest, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt und welche Leistungen die Pflegekasse dafür übernimmt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist die Unterstützung, die zusteht.

Die Einstufung übernimmt der Medizinische Dienst (MD). Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet anhand von sechs Lebensbereichen, wie selbstständig Sie oder Ihr Angehöriger noch ist. Dazu gehören unter anderem Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens.

Das Ergebnis entscheidet darüber, welcher Pflegegrad vergeben wird. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade.

Die fünf Pflegegrade

Welcher Pflegegrad passt zu Ihrer Situation?

Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5 und beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene kommen weitgehend alleine zurecht, benötigen aber erste Unterstützung im Alltag.

  • Entlastungsbetrag (§ 45b)
  • Beratungsbesuche
  • Pflegehilfsmittel
  • Palliativpflege PG 1

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen regelmäßige Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität oder im Haushalt.

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Palliativpflege PG 2

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind auf umfangreiche Hilfe im Alltag angewiesen, unter anderem bei der Grundpflege und medizinischen Leistungen.

  • Erhöhte Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Palliativpflege PG 3

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen ganztägige Betreuung und Unterstützung in nahezu allen Lebensbereichen.

  • Umfangreiche Sachleistungen
  • Palliativpflege möglich
  • Intensive Betreuung
  • Palliativpflege PG 4

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Betroffene sind vollständig auf andere angewiesen und benötigen rund um die Uhr Unterstützung.

  • Höchste Leistungsstufe
  • Palliativpflege
  • Vollständige Versorgung
  • Palliativpflege PG 5

Der Weg zum Pflegegrad

Schritt für Schritt zum richtigen Pflegegrad.

Antrag stellen

Sie oder wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Das geht schriftlich oder online. Wir helfen Ihnen dabei.

Unterlagen zusammenstellen

Wir erklären Ihnen, welche Unterlagen sinnvoll sind, zum Beispiel Arztberichte oder Medikamentenpläne, und helfen Ihnen beim Zusammenstellen.

Begutachtungstermin

Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin bei Ihnen zu Hause. Wir begleiten Sie auf Wunsch dabei.

Bescheid erhalten

Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Widerspruch einlegen

Falls der Pflegegrad zu niedrig ausgefallen ist, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch. Wir beraten Sie dazu und erklären Ihre Möglichkeiten.

Jetzt loslegen

Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen.

Viele Fragen lassen sich in einem kurzen Gespräch klären. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welcher Pflegegrad realistisch ist und was Sie für die Begutachtung vorbereiten sollten.

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Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Einen Pflegegrad können alle Personen beantragen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen oder von einem Bevollmächtigten gestellt werden.

Wie läuft die Begutachtung durch den MD ab?

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause und bewertet in einem Gespräch, wie selbstständig Sie in verschiedenen Lebensbereichen noch sind. Dazu gehören unter anderem Mobilität, Körperpflege, Ernährung und die Gestaltung des Alltags. Der Termin dauert in der Regel etwa eine Stunde. Wir bereiten Sie darauf vor, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Was passiert, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausgefallen ist?

In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch. Dafür haben Sie nach Erhalt des Bescheids in der Regel vier Wochen Zeit. Wir beraten Sie dazu und erklären, ob und wie ein Widerspruch in Ihrer Situation Sinn macht.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid zu erteilen. In der Praxis kann es manchmal etwas länger dauern. Wenn die Frist ohne Bescheid verstreicht, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Kann ich den Pflegegrad später noch ändern lassen?

Ja. Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch das begleiten wir gerne.

Jetzt anfragen

Wir helfen Ihnen beim Pflegegrad-Antrag.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam, wie wir Sie am besten unterstützen können.
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