Aktuelles aus der Pflege
Pflegereform 2026! Warum sich ein Antrag auf Pflegegrad jetzt lohnt.
Der Sozialverband VdK warnt: Wer noch keinen Pflegegrad hat oder eine Höherstufung plant, sollte nicht länger warten. Die geplante Pflegereform könnte den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 ab 2027 deutlich verschärfen.- Gesetzentwurf seit Juni 2026 vorgelegt
- Verschärfung ab 1. Januar 2027 möglich
- Bestandsschutz für anerkannte Pflegegrade
Der aktuelle Stand
Was plant die Bundesregierung mit der Pflegereform?
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Sollte das Gesetz Ende des Jahres verabschiedet werden, könnten sich die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab dem Jahr 2027 deutlich verschärfen.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf sollen die Zugangsschwellen für die Pflegegrade 1, 2 und 3 angehoben werden. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit stärker ausgeprägt sein müsste, um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten.
Nach Berechnungen des IGES-Instituts könnten dadurch künftig jährlich rund 123.000 Menschen erstmals keinen Pflegegrad mehr bekommen. Weitere etwa 155.000 Menschen würden voraussichtlich niedriger eingestuft als bisher.
Ihre Situation
Was bedeutet die Pflegereform für Sie?
Solange das neue Gesetz noch nicht beschlossen ist, gilt das bisherige Recht. Ein Pflegegrad wird aktuell anhand der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen ermittelt. Entscheidend ist dabei, wie viel Unterstützung im Alltag benötigt wird.
Für bereits anerkannte Pflegefälle ist nach bisherigem Stand ein Bestandsschutz vorgesehen. Wer jedoch noch keinen Pflegegrad beantragt hat oder eine Höherstufung anstrebt, könnte nach Inkrafttreten der Reform, voraussichtlich zum 1. Januar 2027, deutlich schwerer zum Ziel kommen. Deshalb sollten sowohl Erstanträge als auch Anträge auf Höherstufung möglichst zeitnah gestellt werden.
Warum jetzt handeln
Warum ein früher Antrag jetzt besonders wichtig ist. Ihr Anspruch bleibt bestehen.
Ein früh gestellter Erstantrag oder eine rechtzeitige Höherstufung kann helfen, den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu sichern, noch bevor sich die Regeln verschärfen. Ein Pflegebedarf verschwindet nicht dadurch, dass Leistungen künftig seltener oder in geringerem Umfang gewährt werden sollen.
Wer schon länger überlegt, einen Erstantrag zu stellen oder eine Höherstufung zu beantragen, sollte diesen Schritt nicht länger aufschieben. Auch wenn die Reform noch nicht endgültig beschlossen ist, kann jeder Monat zählen.
Wir sind für Sie da
Wir unterstützen Sie beim Erstantrag oder der Höherstufung.
Ein Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung wirkt auf den ersten Blick oft kompliziert. Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag richtig zu stellen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2026
Wann tritt die Pflegereform in Kraft?
Der Gesetzentwurf wurde Anfang Juni 2026 vorgelegt. Wenn das Gesetz Ende 2026 verabschiedet wird, tritt die Reform voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gilt das bisherige Recht.
Verliere ich meinen bestehenden Pflegegrad durch die Reform?
Nein. Nach dem bisherigen Stand ist für bereits anerkannte Pflegefälle ein Bestandsschutz vorgesehen. Wer aktuell einen Pflegegrad hat, behält diesen. Die geplanten Verschärfungen betreffen nur neue Anträge nach Inkrafttreten der Reform.
Lohnt sich ein Antrag jetzt noch, wenn das Gesetz noch nicht beschlossen ist?
Ja. Solange die Reform nicht beschlossen ist, gilt das aktuelle Recht mit den bekannten Voraussetzungen. Wer jetzt einen Pflegegrad erhält, ist von möglichen Verschärfungen später weitgehend nicht betroffen.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Entscheidung?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang zu entscheiden. In der Praxis kann es manchmal etwas länger dauern. Ein früher Antrag ist deshalb doppelt sinnvoll.
Wer hilft mir beim Antrag?
Wir bei Pflegedienst Lichtblick beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der ersten Frage bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Rufen Sie uns einfach an.
Was gilt bei einer Höherstufung meines Pflegegrads?
Auch für die Höherstufung gilt der aktuelle Rechtsstand nur bis zum Inkrafttreten der Reform. Wer eine Höherstufung anstrebt, weil sich der Pflegebedarf verändert hat, sollte den Antrag möglichst zeitnah stellen. Nach der Reform könnten auch Höherstufungen schwerer zu erreichen sein.
Beratung zum Pflegegrad-Antrag
Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und begleiten Sie beim Pflegegrad-Antrag.- Jetzt anrufen 0 29 31 - 87 14 94 0
- E-Mail pflegedienst@lichtblick-arnsberg.de
- Adresse Zum Schützenhof 37, 59821 Arnsberg
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